Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist
Sascha Mühlbach
Berliner Allee 29a
76297 Stutensee
(nachfolgend „Veranstalter“).
§ 2 Gegenstand des Wettbewerbs
(1) Der Veranstalter führt einen Bühnenwettbewerb für Kinder und Jugendliche durch, bei dem künstlerische Darbietungen, insbesondere aus den Bereichen Gesang, Tanz, Musical, Schauspiel oder vergleichbare Performances, präsentiert werden.
(2) Der Wettbewerb stellt keine schulische, pädagogische oder betreute Maßnahme im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts dar.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter von 8-16 Jahren.
(2) Die Teilnahme ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung sämtlicher gesetzlicher Vertreterinnen und Vertreter zulässig.
(3) Gruppen haben bei der Anmeldung mindestens eine volljährige, verantwortliche Aufsichtsperson zu benennen.
§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular sowie die dort vorgesehenen technischen Verfahren.
(2) Mit Zugang der vollständigen Anmeldung einschließlich aller erforderlichen Einwilligungen kommt ein Teilnahmeverhältnis zwischen dem Veranstalter und den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Kinder zustande.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 5 Ablauf des Wettbewerbs und Juryentscheidung
(1) Der Wettbewerb wird in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe bewerben sich die teilnehmenden Kindergruppen durch das fristgerechte Ausfüllen des Teilnahmeformulars sowie durch das fristgerechte Hochladen eines Videos ihrer aktuellen künstlerischen Darbietung oder durch die Bereitstellung eines entsprechenden Video-Links über die vom Veranstalter bereitgestellte Internetplattform.
(2) Maßgeblich für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist der fristgerechte und vollständige Eingang des Bewerbungsvideos unter Einhaltung der vom Veranstalter vorgegebenen technischen, formalen und inhaltlichen Anforderungen. Unvollständige, verspätete oder nicht regelkonforme Bewerbungen können ohne weitere Prüfung ausgeschlossen werden.
(3) Die Auswahl der zur Live-Show zugelassenen Teilnehmenden erfolgt ausschließlich durch eine vom Veranstalter eingesetzte Fachjury nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Kriterien Gesamtperformance und Kreativität. Es werden maximal drei Gruppen ausgewählt. Ein Anspruch auf Einladung zur Live-Show besteht nicht.
(4) Sagt eine eingeladene Gruppe die Teilnahme an der Live-Show ab, bestätigt diese nicht fristgerecht oder ist aus sonstigen Gründen verhindert, ist der Veranstalter berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Ersatzteilnehmer nachrücken zu lassen oder auf ein Nachrücken zu verzichten.
(5) In der Live-Show erbringen die zugelassenen Teilnehmenden ihre Darbietung live vor der Jury und dem Publikum. Die Jury bewertet ausschließlich die Live-Darbietung und vergibt die Platzierungen 1 bis 3.
(6) Sämtliche Entscheidungen der Jury, sowohl im Auswahlverfahren als auch bei der Platzierungsvergabe, erfolgen nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen und sind endgültig im Wettbewerbssinn. Ein Anspruch auf Begründung der Juryentscheidungen besteht nicht.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Bewertung künstlerischer Leistungen und die Juryentscheidung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 5a Musikauswahl
(1) Die teilnehmenden Gruppen verpflichten sich, im Rahmen des Wettbewerbs ausschließlich kommerziell veröffentlichte Musikwerke, die bei der GEMA registriert sind, zu performen.
(2) Die Aufführung eigener Kompositionen oder sonstiger nicht kommerziell veröffentlichter Werke ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters per E-Mail zulässig.
§ 6 Aufsichtspflicht
(1) Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende obliegt ausschließlich den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern bzw. den von ihnen benannten volljährigen Aufsichtspersonen.
(2) Dies gilt uneingeschränkt für die gesamte Dauer des Aufenthalts am Veranstaltungsort, einschließlich Proben, Wartezeiten, Backstage-Bereichen, Garderoben sowie der Zeit vor und nach den Auftritten.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine umfassende oder dauerhafte Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende. Eine Mitverantwortung des Veranstalters besteht ausschließlich insoweit, wie dies aufgrund der tatsächlichen Durchführung der Veranstaltung, der Nutzung der Veranstaltungsräume oder gesetzlicher Verkehrssicherungspflichten erforderlich ist.
(4) Die Aufsichtspersonen haben sicherzustellen, dass die teilnehmenden Kinder sämtliche Anweisungen des Veranstalters sowie des Bühnen-, Technik- und Sicherheitspersonals befolgen.
§ 7 Verhalten und Sicherheit
(1) Alle Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass keine Gefährdung von Personen oder Sachen entsteht.
(2) Requisiten, Kostüme und technische Hilfsmittel müssen verkehrssicher, altersgerecht und frei von Gefahren sein.
(3) Die Verwendung von offenem Feuer, Pyrotechnik, gefährlichen Stoffen, Waffenattrappen oder lebenden Tieren ist nicht zulässig.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Darbietungen oder Requisiten aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise auszuschließen.
§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht.
(4) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Kostüme oder Requisiten besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.
(5) Für Schäden, die durch teilnehmende Kinder verursacht werden, haften die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Versicherungen
(1) Der Veranstalter stellt keinen Unfall-, Haftpflicht- oder sonstigen Versicherungsschutz für die teilnehmenden Kinder zur Verfügung.
(2) Die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sind selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Im Rahmen des Wettbewerbs können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Teilnehmenden angefertigt werden.
(2) Die Verwendung dieser Aufnahmen erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
- Dokumentation der Veranstaltung
- Berichterstattung über den Wettbewerb (z. B. Fernsehen, Streaming)
- Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. Website, Social Media, Presse)
(3) Die Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen erfolgt gesondert und freiwillig durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter und ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme, soweit die Aufnahmen nicht zwingend für die Durchführung erforderlich sind.
(4) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(5) Die Aufnahmen werden nicht länger gespeichert, als es für die genannten Zwecke erforderlich ist.
§ 11 Datenschutz
(1) Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Sascha Mühlbach, Berliner Allee 29a, 76297 Stutensee, datenschutz@kids-musical-award.de
(2) Personenbezogene Daten der Teilnehmenden und ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter werden ausschließlich zum Zweck der Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs verarbeitet.
(3) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. a, b und c DSGVO sowie Art. 8 DSGVO.
(4) Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(5) Betroffene haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
(6) Ergänzend gelten die „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO“, die dem Teilnehmer mit der Anmeldung zur Verfügung gestellt wurden und nähere Details enthalten.
§ 12 Ausschluss vom Wettbewerb
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, wenn
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,
- Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals nicht befolgt werden oder
- der ordnungsgemäße Ablauf oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährdet ist.
§ 13 Änderungen, Abbruch und höhere Gewalt
(1) Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus organisatorischen, technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder abzusagen.
(2) Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche der Teilnehmenden oder ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
